Damit keine Förderung ungenutzt bleibt
Ob Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW-Kredite oder Programme von Land und Kommune – die Förderlandschaft ändert sich häufig und ist unübersichtlich. Synrgi behält für Sie den Überblick und bindet die passenden Förderwege von Anfang an in die Planung ein.
Förderung als fester Bestandteil der Konzeption
Fördermittel sind für die meisten Projekte kein „Bonus obendrauf“, sondern entscheiden oft mit darüber, welche Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll ist. Deshalb prüfen wir Fördermöglichkeiten nicht erst am Ende, sondern bereits während der Konzept- und Maßnahmenentwicklung – damit Reihenfolge, Antragstellung und Umsetzung zueinander passen.
Förderwege, die wir für Sie prüfen
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Programme infrage – häufig auch in Kombination:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Zuschüsse und Kredite für Heizungstausch, energetische Sanierung und Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
KfW-FörderkrediteZinsgünstige Finanzierung, teils kombinierbar mit Tilgungszuschüssen, etwa für Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard.
LandesförderprogrammeBaden-Württemberg und andere Bundesländer legen eigene, ergänzende Programme auf – oft mit engem Bezug zur Region.
Steuerliche FörderungFür viele energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum als Alternative zur Zuschussförderung.
Kommunale & regionale ProgrammeZusätzliche Zuschüsse einzelner Städte, Gemeinden und Energieversorger in der Rhein-Neckar-Region.
So gehen wir vor
Fördercheck im ErstgesprächWelche Programme kommen für Ihr Vorhaben grundsätzlich infrage?
Einbindung in den MaßnahmenkatalogReihenfolge und Zuschnitt der Maßnahmen werden so geplant, dass Förderbedingungen eingehalten werden.
Unterstützung bei der AntragstellungAuf Wunsch übernehmen wir die Antragstellung im Namen des Bauherrn – inklusive notwendiger Nachweise.
Nachweise zur VerwendungBegleitung bis zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme.
Typische Stolperfallen
- Antrag vor Maßnahmenbeginn: Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag gestellt sein, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben wird.
- Fachliche Nachweise: Für viele Programme sind Bestätigungen zum Antrag bzw. zur Umsetzung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten erforderlich.
- Kombinierbarkeit: Nicht alle Programme lassen sich beliebig miteinander kombinieren – die Reihenfolge der Anträge kann entscheidend sein.
- Sich ändernde Bedingungen: Fördersätze und -bedingungen werden von Bund und Ländern regelmäßig angepasst – wir prüfen den aktuellen Stand projektbezogen, statt uns auf pauschale Werte zu verlassen.