Energieausweis
Merih Aker • 22. April 2025
Ein Energieausweis ist in Deutschland für Wohngebäude verpflichtend, wenn das Objekt verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Das bedeutet, dass potenzielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert werden müssen. Auch bei Neubauten ist ein Energieausweis zu erstellen. Die Regelung gilt gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dient dazu, Transparenz bezüglich des Energieverbrauchs und der möglichen Einsparpotenziale zu schaffen.


Gerne begleite ich Ihr Bauvorhaben während der Umsetzung der Maßnahmen, trage dazu bei, dass die Arbeiten gemäß ISFP-Vorgaben umgesetzt werden und bestätige bei korrekter Umsetzung dies auch entsprechend (Bestätigung nach Durchführung BnD) um die Freigaben der Auszahlungen der Fördergelder zu erwirken.

Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Hauses und möchten dabei möglichst effektiv Förderungen nutzen? Dann ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) genau das Richtige für Sie. Als zertifizierter Energieberater erstelle ich Ihnen diesen detaillierten Fahrplan, der Ihnen konkrete Maßnahmenpakete vorschlägt, um Ihr Gebäude energieeffizienter zu machen. Der ISFP bietet Ihnen eine klare Übersicht über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, strukturiert in übersichtlichen und wirtschaftlich realisierbaren Paketen. Dadurch behalten Sie nicht nur die Kosten im Blick, sondern wissen auch genau, mit welchen Energieeinsparungen Sie rechnen können. Außerdem bildet der ISFP eine wichtige Grundlage für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln. Besonders attraktiv: Die Erstellung des ISFP durch einen zertifizierten Energieberater wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 50 % bezuschusst. Konkret bedeutet das, dass Sie bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus maximal 650 Euro Zuschuss erhalten, während bei einem Gebäude ab drei Wohneinheiten sogar bis zu 850 Euro erstattet werden können. Nähere Informationen zu dieser Förderung finden Sie direkt auf der offiziellen https://www.bafa.de/ . Ein weiterer Vorteil des ISFP: Wenn Sie die empfohlenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten Sie zusätzlich einen ISFP-Bonus von 5 % auf die meisten Maßnahmen. Zudem verdoppelt sich die maximale förderfähige Summe pro Wohneinheit und Maßnahme von ursprünglich 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Das macht den ISFP besonders attraktiv, um Ihre Sanierung finanziell noch günstiger zu gestalten. Nutzen Sie diese Chance, Ihre Immobilie nachhaltig aufzuwerten und dabei erheblich von staatlichen Förderungen zu profitieren. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin. Mehr zu aktuellen Förderungen und Bedingungen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) .